Aufgaben der Technischen Einsatzleitung
Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen; die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der Landrat des Landkreises Leipzig inne. Kompetenzen können aber auch delegiert werden. Für die oberste behördliche Leitungsebene ist allgemein die Bezeichnung Führungsstab gebräuchlich.
Aus dem Grund unterhält der Landkreis Leipzig eine ständig Einsatzbereite Technische Einsatzleitung.
Ab einer bestimmten Größe des Einsatzes benötigt der Einsatzleiter zur Bewältigung der Lage weitere Unterstützung durch Führungsassistenten, Fachberater, Verbindungspersonal und Führungshilfspersonal. Die Aufgaben der Einsatzleitung lassen sich in die Sachgebiete 1 - 6 gliedern.
Sachgebiet 1 - Personal / Innerer Dienst (S 1)
- Bereitstellen der Einsatzkräfte (inkl. Alarmierung, Kräfteübersicht, Hilfskräfte besorgen, Lotsen für Ortsunkundige, Bereitstellungsräume etc.)
- innere Organisation der TEL (Räume, Führungsmittel, Geschäftsgang etc.)
Sachgebiet 2 - Lage (S 2)
- Lagefeststellung (Informationsbeschaffung, Lageerkundung organisieren)
- Lagedarstellung (Lagekarte, Einsatzübersichten etc. führen)
- Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen
- Information an Einsatzleitung, Behörden, Warnung Bevölkerung (wenn nicht S 5)
- Einsatzdokumentation
Sachgebiet 3 - Einsatz (S 3)
- Lagebeurteilung
- Einsatzschwerpunkte und Maßnahmen festlegen
- Einweisen von Führungskräften (z.B. Einsatzabschnittsleiter)
- Ordnen des Schadensraumes (Verletztensammelstelle, Bereitstellungsräume etc.)
- Zusammenarbeit mit Behörden etc.
- Einsatzbefehle erteilen und Durchführung kontrollieren
Sachgebiet 4 - Versorgung (S 4)
- Anfordern weiterer Einsatzmittel
- Heranziehen weiterer Hilfsmittel (z.B. Bagger etc.)
- Sicherstellen von Verbrauchs- und Einsatzmitteln (Wasserversorgung, Kraftstoffe, Atemschutz, etc.)
- Verpflegung
- Rettungsmittel & Unterkünfte für Einsatzkräfte bereitstellen
Sachgebiet 5 - Presse und Medienarbeit (S 5)
- Sammeln und aufarbeiten von Einsatzinformationen für die Medien
- Erstellen von Medien- und Presseinformationen
- Betreuen der Medien- und Pressevertreter, inkl. Information und Führung
- Koordination der Pressearbeit, ggf. mit anderen Behörden
- Einbinden der Medien und Presse, z.B. Rundfunk-Warnmeldungen etc.
Sachgebiet 6 - Information und Kommunikation (S 6)
- Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes (Führungs-/Fernmeldeorganisation, Funkkanäle zuweisen in Zusammenarbeit mit S 3 etc.)
- Durchführen des Informations- und Kommuniksationseinsatzes (Kommunikationssicherheit herstellen etc.)